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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs der JuE Jahrmarkt & Event GmbH


Aufgebaut wird unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn, der Abbau erfolgt in der Regel unmittelbar danach.
Sofern hiervon abgewichen werden soll, können Zusatzkosten entstehen.

Der Untergrund muss eben und fest sein.

Die freie Zufahrt zum Veranstaltungsort für die Mietgegenstände samt Fahrzeugen muss gewährleistet
sein.

Die kalkulierten Auf-, Abbau- sowie Transportkosten gehen davon aus, dass Transportfahrzeuge und
Mietobjekte in unmittelbarer Nähe zum Aufbaustandort während des Auf- und Abbaus platziert werden
können.

Längere Wege, große Steigungen, Treppen, Stufen u. ä.. Umwege führen zu Zusatzkosten. Für ggf.
notwendige Parkplätze in der Nähe des Veranstaltungsortes sorgt der Mieter auf eigene Kosten.

Geländeschäden bzw. Schäden am Untergrund, die durch die Mietobjekte aufgrund von Transporten oder
des Betriebes der Mietsache entstehen, sind vom Auftraggeber zu verantworten.

Der Mieter muss rechtzeitig für den erforderlichen fachgerechten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe zur
Mietsache sorgen. Ggf. benötigte Verlängerungskabel sind vom Mieter zu stellen.

Die Aufsichtspflicht für die gesamten Objekte obliegt dem Mieter auf eigene Kosten. Eine Beaufsichtigung
der Mietobjekte durch geeignetes Personal bzw. Personen ist unbedingt notwendig.


Sofern die Mietgegenstände mit Personal angemietet wurden, obliegt die Aufsichtspflicht während des
Betriebs dem Personal der JuE Jahrmarkt & Event GmbH, jedoch nur während der Spielzeit. Der Mieter hat
insofern für eine Beaufsichtigung der Mietobjekte vor und nach der Spielzeit, insbesondere während der
Nacht zu sorgen.

Einschränkungen des Betriebs aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen sind nicht vom Vermieter
zu verantworten und berechtigen nicht zu Mietpreisreduzierungen.

Mietzinsansprüche können nur mit titulierten Forderungen aufgerechnet werden.

Eine Weitervermietung der Mietgegenstände bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des
Vermieters.

Die Zahlung des Mietpreises ist vor Beginn der Veranstaltung fällig.

Mietzinsminderungen sind ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche wegen Mietsachmängeln bzw. Verzugs des Vermieters mit der Beseitigung des 
Mangels sind ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Vermieter
verursacht wurde.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abschaffung des Schriftformerfordernisses.

Übernachtungskosten von Jahrmarkt und Event- Mitarbeitern trägt der Mieter (Hotel mit Dusche und WC).

Einige Mietobjekte haben ein Baubuch. Sie benötigen vor Inbetriebnahme eine Bauabnahme. Für diese
Abnahme ist der Mieter verantwortlich.

Ergänzend gelten die beigefügten coronabedingten Stornobedingungen.

Deutsches Recht gilt als vereinbart.

Gerichtsstand für beide Teile ist Viechtach.